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Vorläufige Anordnung über die Taxenaufstellung und Fahrgastaufnahme im Bereich des Flughafens Tegel

Aufgrund des § 47 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PbefG) vom 21. März 1961 in der Fassung vom 08. August 1990 (BGBl. S. 1690) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Verordnung über den Verkehr mit Taxen (TaxO) vom 04. Dezember 1992 wird bestimmt:

1. Die Fahrgast- und Gepäckaufnahme ist für Taxen nur in der Ladezone (Ladeleisten) innerhalb des Flugsteigringes zwischen den Flugsteigen 6 und 9, am Flugsteig 16 und an der Haupthalle zulässig. Diese Halteplätze sind durch Zeichen 229 (Taxenstand) der Strassenverkehrsordnung ausgewiesen. Hier gelten die Vorschriften der TaxO.

2. Ist die Kapazität der Halteplätze erreicht, sind die Taxen zunächst in den besonders gekennzeichneten Wartezonen (Nachrückebereiche - NB) aufzustellen. Nur von hier ist nachzurücken. Das Auslassen von Nachrückbereichen ist unzulässig.

3. Am Taxenhalteplatz des Flugsteiges 16 dürfen Taxen nur vom Nachrückbereich 3 aus aufgestellt werden. Für diesen Halteplatz besteht jedoch keine Aufstellungspflicht (Bedarfshalteplatz).

4. Jede Lücke in den Nachrückbereichen und auf den Taxihalteplätzen (s. § 4 Abs. 1 TaxO) ist durch die nachfolgenden Taxen zu schließen. Dies gilt auch hinsichtlich des Nachrückbereiches 3, für den die Verpflichtung besteht, den Flugsteiginnenring zu bedienen, sofern der Taxihalteplatz am Flugsteig 16 besetzt ist.

5. Ordnungswidrig gemäss § 61 PbefG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Anordnung verstösst.

6. Die Anordnung tritt am 01. Juli 1997 in Kraft und erfolgt im Vorgriff auf die Bekanntgabe der Neufassung der bisher geltenden "Anordnung über die Fahrgastaufnahme im Bereich des Flughafens Tegel vom 12. März 1984" im Amtsblatt für Berlin. Die Anordnung vom 12. März 1984 tritt am 01. Juli 1997 ausser Kraft.

Hinweis: Diese Anordnung dient der reibungslosen Aufnahme von Fahrgästen und der Vermeidung von Gefahren, die sich aus der ungeordneten Aufstellung von Taxen am Flughafen Tegel ergeben. Diese Anordnung wurde mit den Berliner Taxen-Gewerbevertretungen und der Berliner Flughafen Gesellschaft mbH abgestimmt. Sie wird am Flughafen Tegel und durch die Taxen Gewerbevertretungen in geeigneter Weise bekanntgemacht.

Im Auftrag
Rackow

Landeseinwohneramt Berlin Referat Fahrerlaubnisse, Personenbeförderung
- III C 2 - Durchwahl 699 - 31 452 Vermittlung 699 - 5 App. 31 452

 
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